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Die
Photovoltaikanlage wird gewerblich betrieben, es besteht der
Anspruch auf Rückführung
der Vorsteuer. Auf die genannten Vergütungen wird Mehrwertsteuer
gezahlt, diese wird an den Fiskus abgeführt. Der Gewinn aus
der PV-Anlage wird versteuert. Der Anschaffungswert wird 20 Jahre
linear
abgeschrieben. Die Abschreibung, Kosten, Zinsen usw. wirken sich
steuermindernd aus. |
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